In einer Zeit des Abschieds nach etwas Bleibendem zu suchen, ist ein sehr persönlicher Schritt – und ein besonders bedeutsamer.
Ob im Testament festgelegt, aus einem Erbe heraus entschieden oder anlässlich einer Trauerfeier gesammelt: Eine Hinterlassenenspende an Smile for Children e.V. wird zu einem Vermächtnis, das weiterwirkt.
Sie kommt zu 100 % unserer Vorschule in Kenia zugute – und damit den Kindern, die dort eine Zukunft durch Bildung erhalten.
Sie können Smile for Children e.V. direkt in Ihrem Testament bedenken und damit dafür sorgen, dass ein Teil Ihres Nachlasses dauerhaft in unsere Vorschule in Kenia investiert wird – in Klassenräume, Lehrkräfte und die Bildungschancen von Kindern, die sonst keinen Zugang zu Schule hätten.
Eine solche Entscheidung verdient Sorgfalt. Wir empfehlen, die genaue Formulierung gemeinsam mit einem Notariat oder einer Rechtsberatung festzuhalten. Unser Team steht Ihnen dabei gerne zur Seite – mit den nötigen Vereinsdaten, einem persönlichen Gespräch zu unseren Projekten und aller Zeit, die Sie brauchen.
Haben Sie geerbt und möchten einen Teil davon im Sinne der verstorbenen Person weitergeben? Mit einer Spende im Namen des Erblassers bzw. der Erblasserin setzen Sie ein Zeichen, das über den Moment hinausreicht: Sie verwandeln ein Erbe in Bildung und Perspektive für Kinder in Kenia – und halten damit gleichzeitig die Erinnerung an einen wichtigen Menschen lebendig.
Ob als einmalige Erbschaftsspende oder als Teil eines größeren Vermächtnisses: Jeder Beitrag fließt zu 100 % in unsere Vorschule, da Smile for Children e.V. vollständig ehrenamtlich arbeitet.
Viele Angehörige entscheiden sich bewusst dafür, bei der Trauerfeier anstelle von Blumen und Kränzen um eine Spende zu bitten. Der gesammelte Erlös kommt dann direkt unserer Vorschule in Kenia zugute und wird zu einem würdigen, bleibenden Gedenken.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Organisation: von einer passenden Formulierung für die Traueranzeige über individuelles Spenden-Stichwort bis hin zu einer Übersicht der eingegangenen Spenden im Anschluss an die Feier.
So wirkt Ihre Hinterlassenenspende in unserer Vorschule in Kenia
Sie können Smile for Children e.V. als Vermächtnisnehmer in Ihrem Testament benennen und festlegen, dass ein bestimmter Betrag oder Anteil Ihres Nachlasses unserer Vorschule in Kenia zugutekommt. Wir empfehlen, die konkrete Formulierung gemeinsam mit einem Notariat abzustimmen; unser Team unterstützt Sie zusätzlich mit den nötigen Vereinsdaten und einem persönlichen Beratungsgespräch zu unseren Projekten.
Um die Schule dauerhaft zu betreiben, bedarf es jährlich 10 520€.
Diese sind aufgeteilt in etwa 1100€ für Schulmaterial und Uniformen, 6000€ für Schulmahlzeiten über das komplette Jahr sowie den Gehältern für unsere drei Lehrkräfte im Rahmen von insgesamt 3420€ pro Jahr.
Etwa 95€ sichern schon das Gehalt einer Lehrkraft für einen Monat und somit die Bestuhlung für rund 25 Kinder.
Etwa 15€ versorgen ein Kind bereits für ein Jahr mit Schulmaterial.
Aktuell erhält unsere Schule vor Ort vorläufig gratis Schulmahlzeiten durch eine Unterstützerin, solange ihr dies möglich ist. ❤️ Das ist schon ganz toll!
Wenn wir die restlichen 4520€ gemeinsam schaffen, können wir für rund 70 Kinder aus schwierigsten Verhältnissen eine Chance auf Bildung und eine Zukunftsperspektive schaffen!
Ein üblicher Weg ist ein Hinweis in der Traueranzeige oder im Trauerschreiben, etwa: "Anstelle von Blumen- und Kranzspenden bitten wir um eine Spende an Smile for Children e.V." Teilen Sie uns den Namen der verstorbenen Person und ein individuelles Spendenstichwort mit – so können wir eingehende Spenden zuordnen und Ihnen im Anschluss eine Übersicht zusenden.